02.07.2010, 15:35
JR,
ich bin inzwischen aus diversen Erfahrungen vorsichtig geworden; NATÜRLICH würde ich auch zuerst eine persönliche Kontaktaufnahme durchführen, aber ich würde- ausser bei einer vollständigen "Unterwerfungserklärung" der Gegenseite - immer einen RA einschalten.
Hier ist die Situation aber doch eine andere: es IST bereits ein RA dran - so, was soll denn dann die Gegenseite davon halten wenn andauernd zwei womöglich unterschiedliche Aussagen kommen??? Ich bleibe dabei: WENN einmal ein Anwalt an der Sache dran ist dann soll DER auch mit der Gegenseite kommunizieren - ist für alle Beteiligten einfacher und eindeutiger!
ich bin inzwischen aus diversen Erfahrungen vorsichtig geworden; NATÜRLICH würde ich auch zuerst eine persönliche Kontaktaufnahme durchführen, aber ich würde- ausser bei einer vollständigen "Unterwerfungserklärung" der Gegenseite - immer einen RA einschalten.
Hier ist die Situation aber doch eine andere: es IST bereits ein RA dran - so, was soll denn dann die Gegenseite davon halten wenn andauernd zwei womöglich unterschiedliche Aussagen kommen??? Ich bleibe dabei: WENN einmal ein Anwalt an der Sache dran ist dann soll DER auch mit der Gegenseite kommunizieren - ist für alle Beteiligten einfacher und eindeutiger!
Greets
Gregor
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Gregor
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