28.12.2010, 16:38
Ein Blick in die Papiere der Abgasanlage beantwortet doch die Frage von alleine. Die Genehmigung der Anlage gilt nur in Verbindung mit einem im Emissionsverhalten im Übrigen unverändertem Fahrzeug. Durch die Verwendung eines Sportluftfilters wird aber dieses verändert, mehr noch verschlechtert.
Die Folgen sind heftig. ABE des Auspuff nicht anwendbar. Damit fährst Du im Zweifel einen illegalen Filter und Auspuff spazieren. Dadurch erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Einzige Lösung wäre der Versuch einer Lärmemissionsgutachtens, mit der Gefahr, dass man dies nicht besteht, wenn die Lautstärke der Karre auf Kante genäht ist.
Trotzdem würde ich es wagen. Merkt kein Schwein. Gerade mit einem sonst humanen Auspuff glaube ich auch nicht, dass das Fahrzeug näher geprüft wird in einer Verkehrskontrolle.
Allerdings halte ich meinen Vorrednern entgegen, dass es einfachste, täglich angewendete Möglichkeiten gibt, solche Umbauten zu entlarfen. Ein Geräuschpegelmesser ist beim Verkehrsdienst immer an Bord!
Die Folgen sind heftig. ABE des Auspuff nicht anwendbar. Damit fährst Du im Zweifel einen illegalen Filter und Auspuff spazieren. Dadurch erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Einzige Lösung wäre der Versuch einer Lärmemissionsgutachtens, mit der Gefahr, dass man dies nicht besteht, wenn die Lautstärke der Karre auf Kante genäht ist.
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