12.11.2020, 02:59
Kommt drauf an, was du meinst. Dauerhaft gelbes Licht (ist wohl eher orange) auf den orangen Blinkern (als Standlicht oder Tagfahrlicht) ist unzulässig. Als Seitenmarkierungsleuchten sind sie erlaubt. Hinten dürfen sie sogar rot sein, wenn sie in einem Gehäuse mit dem Rücklicht sind, ansonsten müssen sie auch hinten orange sein.
Gruß, Midnight-Cruiser