12.09.2006, 13:18
@ Ingo Rausch:
§21 ist die Überprüfung von "noch nicht" in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, oder wenn die Fahrzeuge zu lange abgemaldet waren.
Muss jeder machen lassen, der sein Fahrzeug nach Deutschland holt, oder einen "Scheunenfund" zulassen möchte.
§21-C ist die Überprüfung für "Oldtimer-Status" zum erlangen des "H-Kennzeichen".
Sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
§21 ist die Überprüfung von "noch nicht" in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, oder wenn die Fahrzeuge zu lange abgemaldet waren.
Muss jeder machen lassen, der sein Fahrzeug nach Deutschland holt, oder einen "Scheunenfund" zulassen möchte.
§21-C ist die Überprüfung für "Oldtimer-Status" zum erlangen des "H-Kennzeichen".
Sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI