14.02.2002, 11:14
zitat:
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Gepostet von axel anger
Hallo FastPatrick!
Das Xenon-Licht ist in Deutschland zulässig. Allerdings benötigst du hierzu noch eine Tüv-Abnahme. Ist aber nur reine Formsache.
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Moin,
Xenon braucht in Deutschland nach EG Richtlinien und inzwischen auch nach nationalen Vorschriften:
1. automatische Leuchtweitenregulierung am Fahrzeug vorhanden (automatisch ist nicht gleichzusetzen mit dynamisch, d.h. Bodenwellen usw. müssen nicht ausgeglichen werden; lediglich Beladungszustände müssen erfasst werden)
2. Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden
3. Abblendlicht muß ständig brennen, auch bei eingeschaltetem Fernlicht.
Diese Punkte mit aller Konsequenz zu erfüllen dürfte doch schwer fallen, oder?
Mike
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Gepostet von axel anger
Hallo FastPatrick!
Das Xenon-Licht ist in Deutschland zulässig. Allerdings benötigst du hierzu noch eine Tüv-Abnahme. Ist aber nur reine Formsache.
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Moin,
Xenon braucht in Deutschland nach EG Richtlinien und inzwischen auch nach nationalen Vorschriften:
1. automatische Leuchtweitenregulierung am Fahrzeug vorhanden (automatisch ist nicht gleichzusetzen mit dynamisch, d.h. Bodenwellen usw. müssen nicht ausgeglichen werden; lediglich Beladungszustände müssen erfasst werden)
2. Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden
3. Abblendlicht muß ständig brennen, auch bei eingeschaltetem Fernlicht.
Diese Punkte mit aller Konsequenz zu erfüllen dürfte doch schwer fallen, oder?
Mike