18.05.2006, 21:47
Zitat:Original von Vettefred
Mit der im Nationalrat beschlossenen, aber vom Bundesrat noch nicht abgesegneten Gesetzesnovelle gilt ab Samstag in die Fahrzeugfront integriertes Nebellicht als Tagfahrlicht. Externe Leuchten, die etwa an der Stoßstange montiert sind, dürfen dagegen nicht als Taglicht verwendet werden. Wer sein Nebellicht nicht erst ab Samstag sondern sofort als Taglicht verwenden will, wird nicht sanktioniert. Dafür sorgt ein Erlass des Verkehrsministeriums, der Straffreiheit garantiert, berichtet der ARBÖ.
Gruß Manfred
Das ist doch mal eine wirklich gute Nachricht.
viele Grüße
Viele Grüße Andi - Happy Vetting