01.09.2007, 13:04
Hallo Rainer,
lass Dir mal von einem Anwalt erklären, wieso das so nicht richtig ist, oder googel es Dir zusammen.
Eine Ersatzteil-Gewährleistung gibt es nur, wenn die Reparatur ein separates Rechtsgeschäft war, d.h. Du dafür bezahlt hast.
Bei einer Garantiereparatur des Herstellers ist dieses gerade nicht der Fall, sondern das neue Teil tritt an die Stelle des kostenlos ausgetauschten und verlängert nicht die ursprünglichen Fristen.
Gruß
JR
lass Dir mal von einem Anwalt erklären, wieso das so nicht richtig ist, oder googel es Dir zusammen.
Eine Ersatzteil-Gewährleistung gibt es nur, wenn die Reparatur ein separates Rechtsgeschäft war, d.h. Du dafür bezahlt hast.
Bei einer Garantiereparatur des Herstellers ist dieses gerade nicht der Fall, sondern das neue Teil tritt an die Stelle des kostenlos ausgetauschten und verlängert nicht die ursprünglichen Fristen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!