13.10.2022, 10:34
Warum arten diese threads immer auf die gleiche Weise aus, nämlich mit Profilierungsposts von Usern, die aus Gefälligkeit Zulassungen außerhalb der Norm haben?
Fakt ist: ab dem 1.1.1970 sind rote Blinker regelmäßig unzulässig! Darüber hinaus gibt es bis zum 31.12.1989 eine Ausnahmegenehmigung. Was auch immer nach diesem Baujahr an roten blinken eingetragen oder durchgewunken wurde, ist reine Gefälligkeit oder wie bei JR offenbar eine juristische Finte. Davon Handlungsempfehlungen oder gar Verpflichtungen für Prüfer abzuleiten, ist unzulässig.
Sinnvoll wäre es für eine 21er, mit kleinstmöglichen Aufwand die Regularien des Prüfers des Vertrauens zu erfüllen und das Gutachten zu erhalten. Was auch immer im Nachgang mit dem Fahrzeug beziehungsweise seinem Zustand geschieht.
Fakt ist: ab dem 1.1.1970 sind rote Blinker regelmäßig unzulässig! Darüber hinaus gibt es bis zum 31.12.1989 eine Ausnahmegenehmigung. Was auch immer nach diesem Baujahr an roten blinken eingetragen oder durchgewunken wurde, ist reine Gefälligkeit oder wie bei JR offenbar eine juristische Finte. Davon Handlungsempfehlungen oder gar Verpflichtungen für Prüfer abzuleiten, ist unzulässig.
Sinnvoll wäre es für eine 21er, mit kleinstmöglichen Aufwand die Regularien des Prüfers des Vertrauens zu erfüllen und das Gutachten zu erhalten. Was auch immer im Nachgang mit dem Fahrzeug beziehungsweise seinem Zustand geschieht.
Gruß, Alex
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
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