14.02.2002, 13:01
Hallo FastPatrick!
Das Xenon-Licht ist in Deutschland zulässig. Allerdings benötigst du hierzu noch eine Tüv-Abnahme. Ist aber nur reine Formsache.
Soweit mir bekannt ist, muss dies in deinem Brief mitvermerkt werden. Der KFZ-Schein alleine reicht hier nicht aus.
Eine ABE gibt es noch nicht.
Gruss
Das Xenon-Licht ist in Deutschland zulässig. Allerdings benötigst du hierzu noch eine Tüv-Abnahme. Ist aber nur reine Formsache.
Soweit mir bekannt ist, muss dies in deinem Brief mitvermerkt werden. Der KFZ-Schein alleine reicht hier nicht aus.
Eine ABE gibt es noch nicht.
Gruss