26.01.2023, 19:33
Ich habe meine letztes Jahr auf die für KW-Gewindefahrwerke im Fahrzeugschein eingetragene Mindesthöhe eingestellt und habe trotz ZR1-Frontsplitter keine Probleme.
Die Höhe wird zwischen "Rad-Mitte" und "Radhausoberkante" gemessen und beträgt an der Vorderachse 330 mm und an der Hinterachse 360 mm.
Mir persönlich gefällt es auch sehr gut, weder zu tief noch zu hoch.
VG
SieDu
Die Höhe wird zwischen "Rad-Mitte" und "Radhausoberkante" gemessen und beträgt an der Vorderachse 330 mm und an der Hinterachse 360 mm.
Mir persönlich gefällt es auch sehr gut, weder zu tief noch zu hoch.
VG
SieDu