16.10.2026, 14:14
Sorry, falls OT
Jetzt bin ich aber doch verunsichert.
Bei meiner C3 ist beim Standgeräusch "93 P" bei "3300" eingetragen.
Laut google erscheint folgende Erklärung:
Die Bedeutung für eine Polizeikontrolle
Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle eine Standgeräuschmessung (Nahfeldmessung im Abstand von 50 cm) durchführt, gilt Folgendes:
• Messwert: Der eingetragene Wert ist 93 dB(A).
• Toleranz: Aufgrund des Buchstabens „P“ gewährt die Polizei eine gesetzliche Toleranz von +5 dB(A).
• Maximaler Grenzwert: Das Messgerät der Beamten darf vor Ort maximal 98 dB(A) anzeigen. Alles darüber führt zum Verdacht auf Manipulation oder Defekt der Auspuffanlage.
(Hinweis: Der Buchstabe ist wichtig zur Unterscheidung von sehr alten Fahrzeugen mit dem Kürzel „N“, bei denen die Polizei vor Ort rechnerisch noch +21 dB(A) für das veränderte Messverfahren aufaddieren müsste).
Auch an anderer Stelle im Netz hab ich Folgendes gefunden:
dB(A) mit N, P oder E
Neben dem N für das alte Messverfahren in 7 Meter Abstand könnte im Brief alternativ ein dB(A)P stehen: P steht für Proximity (und nicht für Polizei, wie häufig behauptet) und zeichnet den Wert als Ergebnis einer Nahfeldmessung aus. Hier würde bei einer Kontrolle also keine +21 dB(A) hinzugerechnet werden.
Ein E steht für Zulassung nach EU-Richtlinien und verhält sich sehr ähnlich zu P. Seit Mitte der 1980er Jahre fällt der ergänzende Buchstabe weg, da komplett auf Nahfeldmessung umgestellt wurde.
Da ist wohl nix mit +21 dB ???
Frustierter Gruß
Roland
Jetzt bin ich aber doch verunsichert.
Bei meiner C3 ist beim Standgeräusch "93 P" bei "3300" eingetragen.
Laut google erscheint folgende Erklärung:
Die Bedeutung für eine Polizeikontrolle
Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle eine Standgeräuschmessung (Nahfeldmessung im Abstand von 50 cm) durchführt, gilt Folgendes:
• Messwert: Der eingetragene Wert ist 93 dB(A).
• Toleranz: Aufgrund des Buchstabens „P“ gewährt die Polizei eine gesetzliche Toleranz von +5 dB(A).
• Maximaler Grenzwert: Das Messgerät der Beamten darf vor Ort maximal 98 dB(A) anzeigen. Alles darüber führt zum Verdacht auf Manipulation oder Defekt der Auspuffanlage.
(Hinweis: Der Buchstabe ist wichtig zur Unterscheidung von sehr alten Fahrzeugen mit dem Kürzel „N“, bei denen die Polizei vor Ort rechnerisch noch +21 dB(A) für das veränderte Messverfahren aufaddieren müsste).
Auch an anderer Stelle im Netz hab ich Folgendes gefunden:
dB(A) mit N, P oder E
Neben dem N für das alte Messverfahren in 7 Meter Abstand könnte im Brief alternativ ein dB(A)P stehen: P steht für Proximity (und nicht für Polizei, wie häufig behauptet) und zeichnet den Wert als Ergebnis einer Nahfeldmessung aus. Hier würde bei einer Kontrolle also keine +21 dB(A) hinzugerechnet werden.
Ein E steht für Zulassung nach EU-Richtlinien und verhält sich sehr ähnlich zu P. Seit Mitte der 1980er Jahre fällt der ergänzende Buchstabe weg, da komplett auf Nahfeldmessung umgestellt wurde.
Da ist wohl nix mit +21 dB ???
Frustierter Gruß
Roland
Bei mir wird Benzin noch mit Liebe verbrannt ... 

