16.10.2026, 14:37
Bei meiner 66er sind es 82D Stand- und Fahrgeräusch.
Um Fahrzeuge mit den Kennbuchstaben „d“ oder „N“ (nationale Vorschrift) mit heutigen Geräten vergleichbar zu machen, nutzt die Polizei eine behördlich festgelegte Richtlinie zur Umrechnung:
• Formel: Eingetragener Wert + 21 dB(A) Pauschalzuschlag + 5 dB(A) Toleranz.
• Rechnung für 82D: 82 + 21 + 5 = 108 dB(A).
Bei einer heutigen Standgeräuschmessung am Straßenrand darf das Fahrzeug also in der Regel einen realen Messwert von bis zu 108 dB(A) erreichen, ohne dass es als illegal zu laut beanstandet wird.
Gruß
Matthias
Um Fahrzeuge mit den Kennbuchstaben „d“ oder „N“ (nationale Vorschrift) mit heutigen Geräten vergleichbar zu machen, nutzt die Polizei eine behördlich festgelegte Richtlinie zur Umrechnung:
• Formel: Eingetragener Wert + 21 dB(A) Pauschalzuschlag + 5 dB(A) Toleranz.
• Rechnung für 82D: 82 + 21 + 5 = 108 dB(A).
Bei einer heutigen Standgeräuschmessung am Straßenrand darf das Fahrzeug also in der Regel einen realen Messwert von bis zu 108 dB(A) erreichen, ohne dass es als illegal zu laut beanstandet wird.
Gruß
Matthias

