Jetzt macht ihr mich unruhig...
Ich hatte mir mal aus einem Thread aus dem Forum
eine Zusammenfassung von Edgar weggespeichert, darin steht #36 " N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden"
Im Beitrag #61 des Threads steht das auch so.
Hat sich da etwas dran geändert ( bei meinem PC steht kein Buchstabe )? Wie bekommt man wenn nun nötig in 2009 ausgestellten Papieren ein "N" nachgetragen???
Zudem als weitere Frage, da hier bei PKW 26dB genannt werden, lt. Edgar's damaligen Beitrag #20 sind es 22dB inkl. Toleranz, was ist aktuell?
Ein Vergleich der Nahfeldmessung mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur möglich, wenn bei Pkw und Lkw 17 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 21 dB(A) hinzugefügt werden. Zuzüglich der zugestandenen Toleranz können dann solche Messwerte beanstandet werden, die bei Pkw und Lkw 22 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 26 dB(A) über dem im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräuschwert liegen.
Ergänzung #51 Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht.
Ich hatte mir mal aus einem Thread aus dem Forum
eine Zusammenfassung von Edgar weggespeichert, darin steht #36 " N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden"
Im Beitrag #61 des Threads steht das auch so.
Hat sich da etwas dran geändert ( bei meinem PC steht kein Buchstabe )? Wie bekommt man wenn nun nötig in 2009 ausgestellten Papieren ein "N" nachgetragen???
Zudem als weitere Frage, da hier bei PKW 26dB genannt werden, lt. Edgar's damaligen Beitrag #20 sind es 22dB inkl. Toleranz, was ist aktuell?
Ein Vergleich der Nahfeldmessung mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur möglich, wenn bei Pkw und Lkw 17 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 21 dB(A) hinzugefügt werden. Zuzüglich der zugestandenen Toleranz können dann solche Messwerte beanstandet werden, die bei Pkw und Lkw 22 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 26 dB(A) über dem im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräuschwert liegen.
Ergänzung #51 Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht.
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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