04.04.2005, 11:05
hallo allesamt!
also für meine begriffe wurde hier zu schnell über das thema zulässigkeit der reifen hinweggegangen. bei mir sind die goodyear egale eingetragen und so wie ich die eintragung verstehe, darf ich sowohl die originalfelgen wie auch die anderen ausschließlich mit den goodyear eagle F1 fahren.
welche neuen vorschriften gibt es denn da, auf die sich jemand recht vage bezogen hat?
vielleicht verstehe ich die eintragung auch falsch, da ich bislang keine berührungspunkte mit eintragungen hatte.
habe aber auch wenig lust, meinen vollkaskoschutz zu riskieren, wenn die versicherung nach einem unfall - schuldfrage hin oder her - mal unschuldig nach den reifen schaut/fragt.
andererseits würde ich auch ganz gerne andere reifen ausprobieren und jedesmal vor dem TÜV dann umwuchten kanns ja wohl nicht sein.
also: wer weiss denn wirklich verlässlich was genaues?
mit noch nicht ganz profillosen grüssen
norman
also für meine begriffe wurde hier zu schnell über das thema zulässigkeit der reifen hinweggegangen. bei mir sind die goodyear egale eingetragen und so wie ich die eintragung verstehe, darf ich sowohl die originalfelgen wie auch die anderen ausschließlich mit den goodyear eagle F1 fahren.
welche neuen vorschriften gibt es denn da, auf die sich jemand recht vage bezogen hat?
vielleicht verstehe ich die eintragung auch falsch, da ich bislang keine berührungspunkte mit eintragungen hatte.
habe aber auch wenig lust, meinen vollkaskoschutz zu riskieren, wenn die versicherung nach einem unfall - schuldfrage hin oder her - mal unschuldig nach den reifen schaut/fragt.
andererseits würde ich auch ganz gerne andere reifen ausprobieren und jedesmal vor dem TÜV dann umwuchten kanns ja wohl nicht sein.
also: wer weiss denn wirklich verlässlich was genaues?
mit noch nicht ganz profillosen grüssen
norman