28.06.2006, 15:58
Zitat:Original von Blake
Das weiß Wikipedia dazu:
Benutzungsvorschriften
Beim Anfahren und beim Abbiegen ist der Blinker rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) zu betätigen. Der Fahrstreifenwechsel (auf mehrspurigen Straßen wie Autobahnen) muss ebenfalls durch ein mindestens einmaliges Aufleuchten des entsprechenden Blinkers angekündigt werden. Am Kreisverkehr darf nach der StVO in Deutschland nur beim Ausfahren geblinkt werden.
Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger
Danke Blake.
Wenn die "Anderen" meinen, es besser zu Wissen, ist es deren Sache.
Man sollte halt immer auf dem "Laufenden" bleiben.
Für die Autobahn gilt inzwischen ebenfalls ein "mindestens dreimaliges Blinken".
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI