26.08.2008, 11:49
Manchmal schon interessant zu lesen, wieviel unterschiedliche Verkehrsregeln wir in Deutschland vermeintlich haben 
JR hat natürlich Recht. Bei mindestens 2 Fahrbahnen in Fahrtrichung oder baulich getrennten Fahrbahnen gibt es außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Und daher gilt dort natürlich auch die Richtgeschwindigkeit.
Meist sind diese Straßen aber durch Schilder in der Geschwindigkeit begrenzt.
Für den geschilderten Fall wäre es sicher hilfreich, den konkreten Vorwurf zu hören und ob das Beweismittel ein Video oder lediglich die Zeugenaussage der Polizisten ist.
Ebenso wäre es natürlich auch wichtig, ob du vor Ort die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben hast.
Gruß
Uli

JR hat natürlich Recht. Bei mindestens 2 Fahrbahnen in Fahrtrichung oder baulich getrennten Fahrbahnen gibt es außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Und daher gilt dort natürlich auch die Richtgeschwindigkeit.
Meist sind diese Straßen aber durch Schilder in der Geschwindigkeit begrenzt.
Für den geschilderten Fall wäre es sicher hilfreich, den konkreten Vorwurf zu hören und ob das Beweismittel ein Video oder lediglich die Zeugenaussage der Polizisten ist.
Ebenso wäre es natürlich auch wichtig, ob du vor Ort die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben hast.
Gruß
Uli
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