26.08.2008, 11:53
Hallo Rainer,
was Du schreibst ist Blödsinn:
StVO § 3 Abs. 3 Satz 2c)
edit:
Uli, Deine Bemerkung über die Verkehrsregeln erinnert mich an einen Vorfall, wo nach wildem Bremsenquietschen eine wild schimpfende ältere Radfahrerin dem Autofahrer zubrülllte: "Du Depp, hast Du noch nie was von links vor rechts gehört?!"
Gruß
JR
was Du schreibst ist Blödsinn:
StVO § 3 Abs. 3 Satz 2c)
Zitat:Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
edit:
Uli, Deine Bemerkung über die Verkehrsregeln erinnert mich an einen Vorfall, wo nach wildem Bremsenquietschen eine wild schimpfende ältere Radfahrerin dem Autofahrer zubrülllte: "Du Depp, hast Du noch nie was von links vor rechts gehört?!"
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!