29.08.2008, 17:24
Zitat:Original von man-in-white
Zitat:bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und NötigungGab mal ein urteil, in dem das anders gewertet wurde. Irgendwo hatte ich den zettel auch mal rumliegen, für den Fall der Fälle.
Frank
Schmeiss den Zettel ruhig weg Frank. Das Bayerische OLG - von dem auch wohl Deine Entscheidung stammt - hat das Vorhalten einer Waffe eines meiner Mandanten gegenüber einem zu nah Auffahrenden auch einmal als Wahrnehmung berechtigter Interessen gewertet. Da hatte ich wohl 1998 einen besonders guten Tag, oder besonders blöde Richter. Ist nie wieder vorgekommen..daß mit den besonders blöden Richtern jedenfalls.

Gruß Edgar
@quentin
Wir sind nicht nur bei der Farbwahl einer C3 d´accord. Beruflich bin ich natürlich anderer Meinung als Du
