05.09.2008, 09:35
Habe den Zettel mit dem angesprochenen Urteil gefunden:
"Folgendes Gerichtsurteil dürfte die Fahrer mit dem schweren Gasfuß interessieren. Fährt man auf der Autobahn zu dicht auf, darf der genötigte kurz auf die Bremse treten, um auf die Belästigung aufmerksam zu machen. Verursacht der Drängler aufgrund einer Panikbremsung dann einen Unfall, ist er der Schuldige. (OLG Karlsruhe, AZ 1U269-90)"
Keine Ahnung, ob das noch Gültigkeit hat.
Frank
"Folgendes Gerichtsurteil dürfte die Fahrer mit dem schweren Gasfuß interessieren. Fährt man auf der Autobahn zu dicht auf, darf der genötigte kurz auf die Bremse treten, um auf die Belästigung aufmerksam zu machen. Verursacht der Drängler aufgrund einer Panikbremsung dann einen Unfall, ist er der Schuldige. (OLG Karlsruhe, AZ 1U269-90)"
Keine Ahnung, ob das noch Gültigkeit hat.
Frank