23.03.2009, 12:45
Zitat:Original von Michael Hoppe
Vor allem: Fallen die einbezahlten Beträge mit in die Insolvenzmasse ?
Ja , kannst dich dann aber auch in die Gläubigerliste mit eintragen ....
Edit wegen
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
Zitat: Walter Röhrl
Zitat: Walter Röhrl