01.07.2010, 22:44
Moin zusammen,
ich bin in einen neuen Bezirk gezogen (Hamburg nach Niedersachsen).
Heute war ich dann bei der Zulassungsstelle.
Der Amts
verweigerte mir die Ummeldung aus folgenden Gründen:
Die Ausnahmegenehmigung bez. des Kennzeichens ist nur für Hamburg gültig
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit der
vom Amt sich ein Bild über die Befestigungsmöglichkeiten des hinteren Nummernschildes machen kann.
Je nach Befund wird vom
die jeweilige Kennzeichengröße erteilt (Gravierende Änderungen am FZ wären auch zumutbar) 
Der Amts-
müssse vorher noch Prüfen ob die Ausnahmegenehmigung für die roten Rückleuchten rechtmäßig ist 
Kann jetzt auf den Rückruf vom
vom Dienst warten (Angeblich Freitag bis 11 Uhr). 
Allzeit gute Fahrt
Dennis
ich bin in einen neuen Bezirk gezogen (Hamburg nach Niedersachsen).
Heute war ich dann bei der Zulassungsstelle.
Der Amts

Die Ausnahmegenehmigung bez. des Kennzeichens ist nur für Hamburg gültig

Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit der

Je nach Befund wird vom


Der Amts-


Kann jetzt auf den Rückruf vom


Allzeit gute Fahrt
Dennis