01.05.2007, 21:59
Hallo Gutzi,
das klingt eigentlich nicht gut.
Soweit ich weiß, rastet in Stellung P eine Sperrklinke mechanisch ein. Ob und unter welchen Bedingungen die Sperrklinke ausrasten darf weiß ich nicht. Funktioniert die Parkstellung denn noch? Läßt sich das Fahrzeug in Stellung P wegrollen?
Ich nehme fast an, das Fahrzeug muß dann mit blockierten Rädern verschoben worden sein.
Auf jeden Fall müßte zum Verschieben eine erhebliche Kraft verwendet worden sein. Die dürfte auch am Stoßfänger nicht spurlos vorbei gegangen sein.
Hoffentlich hast Du das Kennzeichen des Gewaltausparkers...
Gruß
Klaus
das klingt eigentlich nicht gut.
Soweit ich weiß, rastet in Stellung P eine Sperrklinke mechanisch ein. Ob und unter welchen Bedingungen die Sperrklinke ausrasten darf weiß ich nicht. Funktioniert die Parkstellung denn noch? Läßt sich das Fahrzeug in Stellung P wegrollen?
Ich nehme fast an, das Fahrzeug muß dann mit blockierten Rädern verschoben worden sein.
Auf jeden Fall müßte zum Verschieben eine erhebliche Kraft verwendet worden sein. Die dürfte auch am Stoßfänger nicht spurlos vorbei gegangen sein.
Hoffentlich hast Du das Kennzeichen des Gewaltausparkers...
Gruß
Klaus