17.07.2026, 11:56
Es wäre mir vollkommen egal, welches EZ aus dem Jahr eingetragen wird. Dann sollen sie halt den 1.7. nehmen - so what!
Leuchtweitenregulierung ist nicht notwendig, weil der Unterschied in der Fahrzeugneigung zwischen leer und beladen so ist, dass die Ausnahmeregelung in der Zulassungsverordnung greift.
Die relevante Vorschrift ist die ECE-R48 und dort die Passi 6.2.6.1, in dem die Bedingungen definiert sind, die einzuhalten sind und 6.2.6.2, in dem eine LWR gefordert wird, falls diese Bedingungen ohne nicht einzuhalten sind.
Deswegen hatten auch die offiziell hier angebotenen C4, C5, C6 etc. keine Leuchtweitenregulierung ab Werk.
Wenn Du ein kleines Kennzeichen für vorne bekommst, sei froh, egal, was es Dich kostet. (Bei uns je 125€ für vorne und hinten).
Das sollte die Gebühren schon mal deutlich senken.
Gruß
JR
Leuchtweitenregulierung ist nicht notwendig, weil der Unterschied in der Fahrzeugneigung zwischen leer und beladen so ist, dass die Ausnahmeregelung in der Zulassungsverordnung greift.
Die relevante Vorschrift ist die ECE-R48 und dort die Passi 6.2.6.1, in dem die Bedingungen definiert sind, die einzuhalten sind und 6.2.6.2, in dem eine LWR gefordert wird, falls diese Bedingungen ohne nicht einzuhalten sind.
Deswegen hatten auch die offiziell hier angebotenen C4, C5, C6 etc. keine Leuchtweitenregulierung ab Werk.
Wenn Du ein kleines Kennzeichen für vorne bekommst, sei froh, egal, was es Dich kostet. (Bei uns je 125€ für vorne und hinten).
Das sollte die Gebühren schon mal deutlich senken.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!


